Führerscheinklassen
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Klasse
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Fahrzeug
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Alter/Vorbesitz
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Bemerkungen
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Bei uns möglich
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A
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Direkteinstieg in unbegrenzte Kl. A
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24
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Einschluss: A2, A1 und AM Aufstiegsregelung: 20 Jahre nach 2 Jahren Fahrpraxis der Klasse A2
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Ja
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A2
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Krafträder mit und ohne Beiwagen, >50 ccm oder bbH >45 km/h, zunächst beschränkt auf 35 kW (48 PS), Verhältnis
Leistung/Gewicht 0,2 kW/kg
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18
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Einschluss: A1, AM Aufstiegsregelung: Nach 2 Jahren Besitz der Klasse A2 können Sie mit nur einer praktischen Prüfung zur Klasse A
aufsteigen
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Ja
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A1
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Leichtkrafträder >50 ccm <125 ccm, bis11 kW (15 PS), Verhältnis von Leistung und Gewicht max 0,1 KW/kg Dreirädrige KFZ mit
Leistung bis max 15 KW
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16
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Einschluss: AM Aufstiegsregelung: Nach 2 Jahren Besitz der Klasse A1 können Sie mit nur einer praktischen Prüfung zur Klassen A2 mit
35 KW aufsteigen
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Ja
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AM
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Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds/Mokicks), Fahrräder mit Hilfsmotor <50 ccm <45 km/h bbH AM entspricht den bisherigen
Fahrerlaubnisklassen M und S
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16
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Einschluss: keine
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Ja
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B
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Kfz <3500 kg zG, mit Anhänger <750 kg zG, < 8 Sitzplätze außer Führersitz Zugfahrzeug +Anhänger bis 3500 kg, wobei zG
Anhänger < Leermasse des Zugfahrzeugs
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18(17)
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Einschluss: L, AM Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen
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Ja
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BE
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Kombination aus Kfz der Klasse B + Anhänger > 750 kg und Kombination, die nicht unter Klasse B fällt
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18(17)/B
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Bei Lkw mit durchgehender Bremse u. bestimmten Geländefahrz. Anhängelast < 1,5 fache der zG des Zugfahrz.
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Ja
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Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196
• Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motor- leistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung
zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
• Mindestalter: 25 Jahre
• Vorbesitz: Klasse B seit mindestens 5 Jahren
• Spezielle Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 gemäß Anlage
7b der FeV
Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die
erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten.
Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und
umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1.
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